Klimabündnis Ulm – Positionspapier zur Sitzung des Fachbereichsausschusses SBU des Ulmer Gemeinderats am 6.2.24, TOP4 – Stellungnahme Windvorranggebiete
Aus Sicht der im Ulmer Klimabündnis zusammengeschlossenen Gruppen ist der Entwurf der Stadtverwaltung für eine Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren an der Auswahl von Windvorrangflächen nicht geeignet, die ausreichende Verfügbarkeit von Windvorrangflächen für die kommenden Jahrzehnte sicherzustellen. Der Gemeinderat hatte sich in einem fraktionsübergreifenden Antrag im Nov. 22 für eine aktivere Rolle der Stadt beim Ausbau der Windenergie ausgesprochen.
Angesichts des dringenden Bedarfs an erneuerbaren Energiequellen und der Knappheit verfügbarer Flächen muss von der Stadt Ulm mit ihrer prosperierenden Wirtschaft und entsprechend hohem Strombedarf weiterhin das Signal ausgehen, dass sie beim Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung vorangehen will. Demgegenüber erweckt der aktuelle Entwurf den Eindruck, dass diese Notwendigkeiten noch immer nicht erkannt wurden und weiterhin darauf gesetzt wird, dass andere Akteure die Lasten und Konflikte übernehmen werden.
Im Einzelnen:
•
Zwar handelt es sich bisher nur um eine Vorstufe des Ausweisungsverfahrens, jedoch werden entsprechende Vorfestlegungen im Gesamtprozess eine wichtige Rolle spielen.
•
Angesichts der insbesondere durch Blockaden der Bundeswehr bedingten Flächenknappheit muss im verbleibenden Suchraum das Ziel nicht bei 1.8 % der jeweiligen Fläche, sondern bei einem Vielfachen davon liegen. Daher relativiert sich die in der Vorlage ausgeführte positive Bewertung der angebotenen 1.6 %. Von anderen Kommunen, insbesondere im nördlichen Alb-Donau-Kreis, werden im Verfahren teilweise Flächenbeiträge im 2-stelligen Prozentbereich gefordert. Schafft es die Stadt Ulm nicht, für ihre Markung zumindest das Durchschnittsziel der Region anzubieten, darf man sich später über Versorgungslücken nicht wundern, die durch die Verweigerung als Reaktion der noch stärker Betroffenen entstehen werden.
•
Insbesondere die Begründung für die Einschränkung der Gesamtfläche auf ein Drittel des Ursprungsplanes im Großen Gehrn ist nicht nachvollziehbar. Beim Blick auf aktuelle Luftbilder ist erkennbar, dass nun alle innerhalb der RV-Vorschlagsfläche liegenden Ackerflächen ausgeschlossen werden. Das ist mit dem Argument des Waldschutzes nicht vereinbar. Weiterhin wird mit den eingezeichneten Anlagenpositionen suggeriert, dass auf der verringerten Fläche trotzdem bis zu 4 Windräder möglich wären. Diese dargestellten Positionen werden einer Überprüfung in einer realen Projektplanung jedoch vermutlich nicht standhalten, da sie zu nahe an bestehenden Objekten (Bundesstraße, Freileitung, … ) liegen und sich dazu noch gegenseitig in der Hauptwindrichtung verschatten. Realistisch können auf der eingeschränkten Fläche allenfalls 2 Windräder heutiger Technologie realisiert werden.
•
Eine logisch begründbare Auswahl würde andererseits insbesondere auf den Streifen entlang der A8 abzielen, dem nach dem geplanten 6-spurigen Ausbau auch keine Naherholungsfunktion mehr zugemessen werden kann. Im Rahmen der A8-Bauarbeiten könnten dort bereits die für die Windränder notwendigen Infrastrukturvorbereitungen getroffen werden ohne zusätzliche Eingriffe in die Natur.
•
Ebenso unverständlich ist die Herausnahme des als „Tosertal“ bezeichneten Bereichs im Gebiet 4, der praktisch ausschließlich aus Ackerfläche und nicht aus naturnahem Wald besteht. Dies ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil in diesem Bereich mit die höchsten Windhöffigkeitswerte des Gesamtgebietes im Windatlas verzeichnet sind.
Aus diesen Gründen bitten wir darum, dass die Gemeinderäte des Fachbereichsausschusses der vorgeschlagenen Stellungnahme nicht zustimmen, sondern die Verwaltung beauftragen, diese im Hinblick auf die energiepolitischen Notwendigkeiten und die angelegten Kriterien anzupassen.